Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas schönes bauen.

 Johann Wolfgang von Goethe                    

Ablauf

 

Nach einem persönlichen Kontakt, indem wir uns erstmal gegenseitig kennen lernen, findet im Verlauf der nächsten Stunden (Sprechstunden & Probatorik) eine genaue Diagnostik, Anamnese und Problemanalyse statt und wir entscheiden gemeinsam, ob eine psychotherapeutische Behandlung für Dich/Ihr Kind und Deine/Ihre Familie sinnvoll ist.

 

Diese Sitzungen sind nicht automatisch der Beginn einer ambulanten Verhaltenstherapie, sondern dienen lediglich einer ersten fachlichen Einschätzung, Dein/Ihr Anliegen genau zu verstehen, Fragen zu klären, gemeinsame Ziele zu erarbeiten und die Therapie bei Deiner/Ihrer Krankenkasse zu beantragen.

 

Therapie

 

Die Behandlung findet meistens einmal wöchentlich (50 Minuten) zu einem festen Termin statt. Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Beschwerdebild und Therapieverlauf und kann zwischen 12 (Akutbehandlung), 24 (Kurzzeittherapie) bis zu 60 - 80 (Langzeittherapie) Stunden variieren.

Wichtig für eine erfolgreiche Therapie ist mir zum einen die Transparenz meines Vorgehens, zum anderen Deine/Ihre aktive Mitarbeit (z.B. Übungen im häuslichen Umfeld, videogestützte Interaktionstherapie).

 

Je nach Alter sind ein wesentlicher Bestandteil der Therapie Eltern- und Bezugspersonengespräche, die dabei unterstützen, Veränderungen in den Alltag zu integrieren. Diese Bezugspersonenstunden finden abwechselnd mit den Therapiestunden Ihres Kindes statt.

 

Gemeinsame Stunden (Familiensitzungen) sind selbstverständlich ebenso jederzeit möglich.

 

Wenn gewünscht arbeite ich auch interdisziplinär z.B. mit Lehrern, Jugendamt, Kinder- und Jugendpsychiatern oder Kinderärzten, da sich dies aus meiner bisherigen Erfahrung als sehr erfolgversprechend erwiesen hat.

 

Kosten

 

Die Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, wenn eine begründete Diagnose gestellt wird. 

 

Gesetzlich Versicherte

Die Termine werden direkt über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet. Für das erste Gespräch im Rahmen der sog. Sprechstunden bringen Sie bitte  die aktuelle Gesundheitskarte Ihres Kindes mit.

 

Privat Versicherte und Beihilfe

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In aller Regel übernehmen die privaten Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse nach der Kostenübernahme.

 

Selbstzahler 

Sie können die Kosten auch selbst, ohne Informationsübermittlung an Ihre Krankenkasse, übernehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Als Selbstzahler erhält die Krankenkasse keinerlei Informationen oder eine Diagnose von Ihrem Kind.